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Synopse aller Änderungen des TKG am 29.12.2011

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 29. Dezember 2011 durch Artikel 2 des ZugErschwAufhG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des TKG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

TKG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.12.2011 geltenden Fassung
TKG n.F. (neue Fassung)
in der am 29.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2958

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
    § 1 Zweck des Gesetzes
    § 2 Regulierung und Ziele
    § 3 Begriffsbestimmungen
    § 4 Internationale Berichtspflichten
    § 5 Medien der Veröffentlichung
    § 6 Meldepflicht
    § 7 Strukturelle Separierung
    § 8 Internationaler Status
Teil 2 Marktregulierung
    Abschnitt 1 Verfahren der Marktregulierung
       § 9 Grundsatz
       § 9a (aufgehoben)
       § 10 Marktdefinition
       § 11 Marktanalyse
       § 12 Konsultations- und Konsolidierungsverfahren
       § 13 Rechtsfolgen der Marktanalyse
       § 14 Überprüfung der Marktdefinition und -analyse
       § 15 Verfahren bei sonstigen marktrelevanten Maßnahmen
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

       § 15a Regulierungskonzepte und Antrag auf Auskunft über den Regulierungsrahmen für Netze der nächsten Generation
    Abschnitt 2 Zugangsregulierung
       § 16 Verträge über Zusammenschaltung
       § 17 Vertraulichkeit von Informationen
       § 18 Kontrolle über Zugang zu Endnutzern
       § 19 Diskriminierungsverbot
       § 20 Transparenzverpflichtung
       § 21 Zugangsverpflichtungen
       § 22 Zugangsvereinbarungen
       § 23 Standardangebot
       § 24 Getrennte Rechnungsführung
       § 25 Anordnungen durch die Bundesnetzagentur
       § 26 Veröffentlichung
    Abschnitt 3 Entgeltregulierung
       Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
          § 27 Ziel der Entgeltregulierung
          § 28 Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten
          § 29 Anordnungen im Rahmen der Entgeltregulierung
       Unterabschnitt 2 Regulierung von Entgelten für Zugangsleistungen
          § 30 Entgeltregulierung
          § 31 Entgeltgenehmigung
          § 32 Arten der Entgeltgenehmigung
          § 33 Kostenunterlagen
          § 34 Price-Cap-Verfahren
          § 35 Verfahren der Entgeltgenehmigung
          § 36 Veröffentlichung
          § 37 Abweichung von genehmigten Entgelten
          § 38 Nachträgliche Regulierung von Entgelten
       Unterabschnitt 3 Regulierung von Entgelten für Endnutzerleistungen
          § 39 Entgeltregulierung bei Endnutzerleistungen
    Abschnitt 4 Sonstige Verpflichtungen
       § 40 Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl
       § 41 Angebot von Mietleitungen
vorherige Änderung nächste Änderung

 


       § 41a Netzneutralität
    Abschnitt 5 Besondere Missbrauchsaufsicht
       § 42 Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht
       § 43 Vorteilsabschöpfung durch die Bundesnetzagentur
Teil 3 Kundenschutz
    § 43a Verträge
vorherige Änderung nächste Änderung

 


    § 43b Vertragslaufzeit
    § 44 Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung
    § 44a Haftung
    § 45 Berücksichtigung der Interessen behinderter Endnutzer
    § 45a Nutzung von Grundstücken
    § 45b Entstörungsdienst
    § 45c Normgerechte technische Dienstleistung
    § 45d Netzzugang
    § 45e Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis
    § 45f Vorausbezahlte Leistung
    § 45g Verbindungspreisberechnung
    § 45h Rechnungsinhalt, Teilzahlungen
    § 45i Beanstandungen
    § 45j Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens
    § 45k Sperre
    § 45l Dauerschuldverhältnisse bei Kurzwahldiensten
    § 45m Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse
    § 45n Veröffentlichungspflichten
    § 45o Rufnummernmissbrauch
    § 45p Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen
    § 46 Rufnummernübertragbarkeit, europäischer Telefonnummernraum
    § 47 Bereitstellen von Teilnehmerdaten
    § 47a Schlichtung
    § 47b Abweichende Vereinbarungen
Teil 4 Rundfunkübertragung
    § 48 Interoperabilität von Fernsehgeräten
    § 49 Interoperabilität der Übertragung digitaler Fernsehsignale
    § 50 Zugangsberechtigungssysteme
    § 51 Streitschlichtung
Teil 5 Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten
    Abschnitt 1 Frequenzordnung
       § 52 Aufgaben
       § 53 Frequenzbereichszuweisung
       § 54 Frequenznutzungsplan
       § 55 Frequenzzuteilung
       § 56 Orbitpositionen und Frequenznutzungen durch Satelliten
       § 57 Besondere Voraussetzungen der Frequenzzuteilung
       § 58 Frequenznutzungen abweichend von Plänen
       § 59 Gemeinsame Frequenznutzung
       § 60 Bestandteile der Frequenzzuteilung
       § 61 Vergabeverfahren
       § 62 Frequenzhandel
       § 63 Widerruf der Frequenzzuteilung, Verzicht
       § 64 Überwachung, Anordnung der Außerbetriebnahme
       § 65 Einschränkung der Frequenzzuteilung
    Abschnitt 2 Nummerierung
       § 66 Nummerierung
       § 66a Preisangabe
       § 66b Preisansage
       § 66c Preisanzeige
       § 66d Preishöchstgrenzen
       § 66e Verbindungstrennung
       § 66f Anwählprogramme (Dialer)
       § 66g Wegfall des Entgeltanspruchs
       § 66h Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er Rufnummern
       § 66i R-Gespräche
       § 66j Rufnummernübermittlung
       § 66k Internationaler entgeltfreier Telefondienst
       § 66l Umgehungsverbot
       § 67 Befugnisse der Bundesnetzagentur
    Abschnitt 3 Wegerechte
       § 68 Grundsatz der Benutzung öffentlicher Wege
       § 69 Übertragung des Wegerechts
       § 70 Mitbenutzung
       § 71 Rücksichtnahme auf Wegeunterhaltung und Widmungszweck
       § 72 Gebotene Änderung
       § 73 Schonung der Baumpflanzungen
       § 74 Besondere Anlagen
       § 75 Spätere besondere Anlagen
       § 76 Beeinträchtigung von Grundstücken
       § 77 Ersatzansprüche
vorherige Änderung nächste Änderung

 


       § 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
       § 77b Alternative Infrastrukturen
       § 77c Mitnutzung von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
       § 77d Mitnutzung von Bundeswasserstraßen
       § 77e Mitnutzung von Eisenbahninfrastruktur
Teil 6 Universaldienst
    § 78 Universaldienstleistungen
    § 79 Erschwinglichkeit der Entgelte
    § 80 Verpflichtung zur Erbringung des Universaldienstes
    § 81 Auferlegung von Universaldienstverpflichtungen
    § 82 Ausgleich für Universaldienstleistungen
    § 83 Universaldienstleistungsabgabe
    § 84 Verfügbarkeit, Entbündelung und Qualität von Universaldienstleistungen
    § 85 Leistungseinstellungen
    § 86 Sicherheitsleistungen
    § 87 Umsatzmeldungen
Teil 7 Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit
    Abschnitt 1 Fernmeldegeheimnis
       § 88 Fernmeldegeheimnis
       § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
       § 90 Missbrauch von Sendeanlagen
    Abschnitt 2 Datenschutz
       § 91 Anwendungsbereich
       § 92 Datenübermittlung an ausländische nicht öffentliche Stellen
       § 93 Informationspflichten
       § 94 Einwilligung im elektronischen Verfahren
       § 95 Vertragsverhältnisse
       § 96 Verkehrsdaten
       § 97 Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung
       § 98 Standortdaten
       § 99 Einzelverbindungsnachweis
       § 100 Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten
       § 101 Mitteilen ankommender Verbindungen
       § 102 Rufnummernanzeige und -unterdrückung
       § 103 Automatische Anrufweiterschaltung
       § 104 Teilnehmerverzeichnisse
       § 105 Auskunftserteilung
       § 106 Telegrammdienst
       § 107 Nachrichtenübermittlungssysteme mit Zwischenspeicherung
    Abschnitt 3 Öffentliche Sicherheit
       § 108 Notruf
       § 109 Technische Schutzmaßnahmen
vorherige Änderung nächste Änderung

 


       § 109a Datensicherheit
       § 110 Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften
       § 111 Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
       § 112 Automatisiertes Auskunftsverfahren
       § 113 Manuelles Auskunftsverfahren
       § 113a Speicherungspflichten für Daten *)
       § 113b Verwendung der nach § 113a gespeicherten Daten *)
       § 114 Auskunftsersuchen des Bundesnachrichtendienstes
       § 115 Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen
Teil 8 Bundesnetzagentur
    Abschnitt 1 Organisation
       § 116 Aufgaben und Befugnisse
       § 117 Veröffentlichung von Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
       § 118 (aufgehoben)
       § 119 (aufgehoben)
       § 120 Aufgaben des Beirates
       § 121 Tätigkeitsbericht
       § 122 Jahresbericht
       § 123 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
vorherige Änderung nächste Änderung

 


       § 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
       § 123b Bereitstellung von Informationen
       § 124 Mediation
       § 125 Wissenschaftliche Beratung
    Abschnitt 2 Befugnisse
       § 126 Untersagung
       § 127 Auskunftsverlangen
       § 128 Ermittlungen
       § 129 Beschlagnahme
       § 130 Vorläufige Anordnungen
       § 131 Abschluss des Verfahrens
    Abschnitt 3 Verfahren
       Unterabschnitt 1 Beschlusskammern
          § 132 Beschlusskammerentscheidungen
          § 133 Sonstige Streitigkeiten zwischen Unternehmen
          § 134 Einleitung, Beteiligte
          § 135 Anhörung, mündliche Verhandlung
          § 136 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
       Unterabschnitt 2 Gerichtsverfahren
          § 137 Rechtsmittel
          § 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
vorherige Änderung nächste Änderung

 


          § 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
          § 139 Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
       Unterabschnitt 3 Internationale Aufgaben
          § 140 Internationale Aufgaben
          § 141 Anerkannte Abrechnungsstelle für den Seefunkverkehr
Teil 9 Abgaben
    § 142 Gebühren und Auslagen
    § 143 Frequenznutzungsbeitrag
    § 144 (aufgehoben)
    § 145 Kosten von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren
    § 146 Kosten des Vorverfahrens
    § 147 Mitteilung der Bundesnetzagentur
Teil 10 Straf- und Bußgeldvorschriften
    § 148 Strafvorschriften
    § 149 Bußgeldvorschriften
Teil 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 150 Übergangsvorschriften
    § 151 Änderung anderer Rechtsvorschriften
    § 152 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anhang
    Anlage (zu § 45a) *)

§ 96 Verkehrsdaten


vorherige Änderung

(1) 1 Der Diensteanbieter darf folgende Verkehrsdaten erheben, soweit dies für die in diesem Abschnitt oder in § 2 oder § 4 des Zugangserschwerungsgesetzes genannten Zwecke erforderlich ist:



(1) 1 Der Diensteanbieter darf folgende Verkehrsdaten erheben, soweit dies für die in diesem Abschnitt genannten Zwecke erforderlich ist:

1. die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen Anschlüssen auch die Standortdaten,

2. den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen,

3. den vom Nutzer in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst,

4. die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen, ihren Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen,

5. sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung notwendige Verkehrsdaten.

2 Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. 3 Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.

(2) Eine über Absatz 1 hinausgehende Erhebung oder Verwendung der Verkehrsdaten ist unzulässig.

(3) 1 Der Diensteanbieter darf teilnehmerbezogene Verkehrsdaten, die vom Anbieter eines Telekommunikationsdienstes für die Öffentlichkeit verwendet werden, zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten, zur bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikationsdiensten oder zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen im dazu erforderlichen Zeitraum nur verwenden, sofern der Betroffene in diese Verwendung eingewilligt hat. 2 Die Daten der Angerufenen sind unverzüglich zu anonymisieren. 3 Eine zielnummernbezogene Verwendung der Verkehrsdaten durch den Diensteanbieter zu den in Satz 1 genannten Zwecken ist nur mit Einwilligung der Angerufenen zulässig. 4 Hierbei sind die Daten der Anrufenden unverzüglich zu anonymisieren.

(4) 1 Bei der Einholung der Einwilligung ist dem Teilnehmer mitzuteilen, welche Datenarten für die in Absatz 3 Satz 1 genannten Zwecke verarbeitet werden sollen und wie lange sie gespeichert werden sollen. 2 Außerdem ist der Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass er die Einwilligung jederzeit widerrufen kann.