G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 9 wird die Angabe „§ 9a Neue Märkte" eingefügt. b) Nach der ... des Nummernraums für das öffentliche Telefonnetz;". 3. Dem § 9 wird folgender § 9a angefügt: „§ 9a Neue Märkte ... Bundesnetzagentur einen neuen Markt abweichend von Absatz 1 nach den Bestimmungen der §§ 9 , 10, 11 und 12 der Regulierung nach Teil 2 unterwerfen. Bei der Prüfung der ... den §§ 4, 5 Satz 1 und 2, § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, 4 und 5, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1, 2 Satz 2 und Abs. 3, § 11 Abs. 1 Satz 1 und 4 und Abs. 2, § 12 ...