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Zitierungen von § 68 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 69 TKG Übertragung des Wegerechts (vom 10.11.2016)
... Der Bund überträgt die Nutzungsberechtigung nach § 68 Absatz 1 durch die Bundesnetzagentur auf Antrag an die Eigentümer oder Betreiber ...
§ 70 TKG Mitnutzung und Wegerecht (vom 10.11.2016)
... anbieten. (2) Soweit die Ausübung der Nutzungsberechtigung nach § 68 für die Verlegung weiterer Telekommunikationslinien nicht oder nur mit einem ... genutzt werden kann. (3) Soweit die Nutzungsberechtigung nach § 68 für die Verlegung weiterer Telekommunikationslinien auf die Eisenbahninfrastruktur nicht ...
§ 76 TKG Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden (vom 10.11.2016)
... Der Eigentümer eines Grundstücks, das kein Verkehrsweg im Sinne des § 68 Absatz 1 Satz 2 ist, kann die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von ...
§ 142 TKG Gebühren und Auslagen (vom 01.10.2021)
... abdeckende Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zustimmungsbescheiden nach § 68 Absatz 3 zur Nutzung öffentlicher Wege erhoben werden können. Eine Pauschalierung ist ...
 
Zitat in folgenden Normen

Postgesetz (PostG)
G. v. 22.12.1997 BGBl. I S. 3294; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 324
§ 44 PostG Regulierungsbehörde
... vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) errichtete Behörde. Die §§ 66 bis 71, 74 bis 81, 83 und 84 des Telekommunikationsgesetzes gelten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... im Rahmen einer Rechtsverordnung erlassenen Regelungen" eingefügt. 72. § 68 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Telekommunikationslinien sind so zu ... Der Eigentümer eines Grundstücks, das kein Verkehrsweg im Sinne des § 68 Absatz 1 Satz 2 ist, kann die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von ... die über eine Nutzungsberechtigung nach § 69 Absatz 1 in Verbindung mit § 68 Absatz 1 oder über eine sonstige Berechtigung verfügen, Einrichtungen auf, über ...

Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2473; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 5 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Artikel 1 DigiNetzG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... 3 Wegerechte und Mitnutzung Unterabschnitt 1 Wegerechte § 68 Grundsatz der Benutzung öffentlicher Wege § 69 Übertragung des ... 1 eingefügt: „Unterabschnitt 1 Wegerechte". 8. § 68 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird nach dem Wort ... gefasst: „(1) Der Bund überträgt die Nutzungsberechtigung nach § 68 Absatz 1 durch die Bundesnetzagentur auf Antrag an die Eigentümer oder Betreiber ... Mitnutzung anbieten. (2) Soweit die Ausübung der Nutzungsberechtigung nach § 68 für die Verlegung weiterer Telekommunikationslinien nicht oder nur mit einem ... genutzt werden kann. (3) Soweit die Nutzungsberechtigung nach § 68 für die Verlegung weiterer Telekommunikationslinien auf die Eisenbahninfrastruktur nicht ...
Artikel 12 DigiNetzG Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... abdeckende Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zustimmungsbescheiden nach § 68 Absatz 3 zur Nutzung öffentlicher Wege erhoben werden können. Eine Pauschalierung ist ...