Bekanntmachung - Goldmünze „FIFA Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland 2006" (GMünzeWM2006 k.a.Abk.)

V. v. 11.08.2005 BGBl. I S. 2541
Geltung ab 31.08.2005; FNA: 692-3-3 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „FIFA Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland 2006" eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 350.000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A"), München (Münzzeichen „D"), Stuttgart (Münzzeichen „F"), Karlsruhe (Münzzeichen „G") und Hamburg (Münzzeichen „J") in Stempelglanzausführung geprägt.

Die Münze wird ab dem 4. Oktober 2005 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold). Sie hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,55 Gramm. Der Münzrand ist geriffelt.

Auf der Bildseite wird in bestechend einfacher Form das komplexe Fußballgeschehen dargestellt. Im Mittelpunkt des Geschehens stehen Ball und Spielfeld in einem vollbesetzten Stadion. Die Bildseite trägt die Umschrift „FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT · DEUTSCHLAND 2006 ·".

Der Entwurf der Bildseite stammt von Herrn Heinz Hoyer, Berlin. Der Entwurf der Wertseite stammt von Herrn Erich Ott, München, und ist identisch mit dem der WM-Silbermünzserie. Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europa-Sterne, die Wertziffer mit der Euro- Bezeichnung, die Jahreszahl 2005 sowie das jeweilige Münzzeichen („A", „D", „F", „G" oder „J").

Abbildung Bild- und Wertseite Goldmünze "FIFA Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland 2006" (BGBl. I 2005 S. 2541)




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed