§ 8 - Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)

neugefasst durch B. v. 13.02.1984 BGBl. I S. 265; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 96-1-18 Luftverkehr
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§ 8 Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente


§ 8 hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Die nach § 5 zuständige Stelle erteilt die Erlaubnis durch Aushändigung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins, eines Ausweises oder einer Flugbegleiterbescheinigung, wenn die Voraussetzungen des § 7 in Verbindung mit den nach § 3 Absatz 1 anzuwendenden Vorschriften erfüllt sind.

(2) Zusammen mit der Erlaubnis sind folgende Dokumente bei Ausübung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitzuführen:

1.
Personalausweis oder Reisepass,

2.
Tauglichkeitszeugnis, falls ein solches zur Ausübung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit erforderlich ist.


Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates V. v. 17. Dezember 2014 BGBl. I S. 2237 m.W.v. 24. Dezember 2014

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Frühere Fassungen von § 8 LuftPersV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.12.2014Artikel 2 Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 17.12.2014 BGBl. I S. 2237

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 8 LuftPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 LuftPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
V. v. 30.05.2017 BAnz AT 06.06.2017 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.10.2022 BAnz AT 25.10.2022 V1
§ 9 3. LuftPersVDV Sprachvermerk nach Verlängerungsprüfung; Geltungsdauer
... verlängert wird, wird er durch handschriftlichen Eintrag auf der Rückseite einer nach § 8 LuftPersV erteilten Lizenz verlängert. Ein handschriftlicher Eintrag ist nur zur ...

Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2021)
... Klassen- und Musterberechtigun- gen, sowie Erteilung der Flugbegleiterbescheinigung ( § 8 LuftPersV ; An- hang I FCL.015, Anhang V CC.CCA.100 und Anhang VI ARA.FCL.200 der Verordnung (EU) ... bindung mit Ersterteilung, Änderung, Verlängerung oder Erneuerung der Erlaubnis ( §§ 8 , 104, 105, 110 und 111a LuftPersV; Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014) 40 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Artikel 3 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... bindung mit Ersterteilung, Änderung, Verlängerung oder Erneuerung der Erlaubnis ( §§ 8 , 104, 105, 110 und 111a LuftPersV; Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014) 40 ...

Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
...  § 7 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis § 8 Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente § 9 ... gefasst: „Unterabschnitt 1 Allgemeines". 4. Die §§ 1 bis 34 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Erlaubnispflichtiges Personal ... kein Nachweis über die Zuverlässigkeit ausgestellt wird. § 8 Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente (1) Die nach § 5 ...
Artikel 5 LuftPersAnpEUV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... Klassen- und Musterberechtigun- gen, sowie Erteilung der Flugbegleiterbescheinigung (§ 8 LuftPersV; An- hang I FCL.015, Anhang V CC.CCA.100 und Anhang VI ARA.FCL.200 der ...


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