Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.05.2020 aufgehoben

Gesetz - Gesetzes über ein Informationssystem zur Bewertung medizinischer Technologien (MTIG k.a.Abk.)

Artikel 19 G. v. 22.12.1999 BGBl. I S. 2626, 2654; aufgehoben durch Artikel 16a Abs. 8 G. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 960, 1018
Geltung ab 01.01.2000; FNA: 860-5-18 Sozialgesetzbuch
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Gesetz

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Gesetz hat 2 frühere Fassungen

1Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) errichtet und betreibt ein datenbankgestütztes Informationssystem für die Bewertung der Wirksamkeit oder der Effektivität sowie der Kosten medizinischer Verfahren und Technologien. 2Das Informationssystem erschließt den Zugang zu den relevanten Datenbanken und erfasst Studien und sonstige Materialien zum Stand der nationalen und internationalen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Technologiebewertung in der Medizin.


Text in der Fassung des Artikels 18 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) G. v. 16. Juli 2015 BGBl. I S. 1211 m.W.v. 23. Juli 2015



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