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§ 11 - Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs (BinSchSiV)

V. v. 20.01.1981 BGBl. I S. 101; zuletzt geändert durch Artikel 19 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Geltung ab 01.02.1981; FNA: 930-6-7 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 11 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2) Der erste Abschnitt und § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sind anzuwenden, wenn das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dies durch Rechtsverordnung bestimmt.

(3) Der zweite Abschnitt und § 10 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 darf gemäß § 2 Abs. 3 des Verkehrssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes und erst dann angewendet werden, wenn und soweit dies das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung bestimmt.





 

Frühere Fassungen von § 11 BinSchSiV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 505 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 492 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 BinSchSiV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BinSchSiV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchSiV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 492 9. ZustAnpV Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs
...  In § 3 und § 11 Abs. 2 und 3 der Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs vom 20. Januar 1981 ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 505 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs
...  In den §§ 3 und 11 Absatz 2 und 3 der Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs vom 20. Januar 1981 ...