Änderung § 11 DrittelbG vom 01.04.2012

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 BAnzDiG am 1. April 2012 und Änderungshistorie des DrittelbG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 11 DrittelbG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2012 geltenden Fassung
§ 11 DrittelbG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 114 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044

(Textabschnitt unverändert)

§ 11 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer


(1) Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder eines Ersatzmitglieds der Arbeitnehmer kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.

(Text alte Fassung) nächste Änderung

(2) Zur Anfechtung berechtigt sind

(Text neue Fassung)

(2) 1 Zur Anfechtung berechtigt sind

1. mindestens drei Wahlberechtigte,

2. die Betriebsräte,

3. das zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugte Organ.

vorherige Änderung

Die Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tag der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger an gerechnet, zulässig.



2 Die Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger an gerechnet, zulässig.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed