Zitierungen von § 7 DrittelbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 DrittelbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DrittelbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz (WODrittelbG)
Artikel 1 V. v. 23.06.2004 BGBl. I S. 1393; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 8 WODrittelbG Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder
... zusammen mit einem Bewerber für diesen ein Ersatzmitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen ( § 7 Abs. 1 des Gesetzes), gilt § 7 Abs. 5 entsprechend. (2) Jedes vorgeschlagene ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 21 FüPoG II Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
... jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sein." 2. Dem § 7 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Im Fall des § 4 Absatz 5 in ... 4 Absatz 5 entspricht; § 7a Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend." 3. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Nichterreichen des ...


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