Zitat in folgenden NormenWahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz (WODrittelbG)
Artikel 1 V. v. 23.06.2004 BGBl. I S. 1393; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 32 WODrittelbG Einleitung des Abberufungsverfahrens ... auf Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer oder eines Ersatzmitglieds nach § 12 des Gesetzes ist schriftlich beim Betriebsrat einzureichen. Der Antrag eines ... der Betriebswahlvorstand gebildet, es sei denn, der Antrag entspricht offensichtlich nicht den in § 12 Abs. 1 des Gesetzes bezeichneten Erfordernissen. (3) Für die Aufgaben, die ...
§ 39 WODrittelbG Antrag, Unternehmenswahlvorstand, Hauptwahlvorstand ... Der Antrag auf Abberufung nach § 12 des Gesetzes ist schriftlich einzureichen 1. beim Gesamtbetriebsrat, wenn das ... Wahlvorstand gebildet, es sei denn, der Antrag entspricht offensichtlich nicht den in § 12 Abs. 1 des Gesetzes bezeichneten Erfordernissen. Für die Größe und ...
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