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Anlage 2a - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV)

V. v. 24.06.2004 BGBl. I S. 1342; aufgehoben durch § 15 V. v. 27.01.2009 BGBl. I S. 123
Geltung ab 09.08.2004; FNA: 2129-8-10-2 Umweltschutz
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Anlage 2a


Anlage 2a wird in 2 Vorschriften zitiert

(Abb. siehe BGBl I 2004 S. 1346)

 
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Zitierungen von Anlage 2a 10. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2a 10. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 10. BImSchV Inhalt und Form der Auszeichnung
... nach § 6 sind. 4. Mit "Dieselkraftstoff" und dem Zeichen nach Anlage 2a wird Dieselkraftstoff gekennzeichnet, dessen Eigenschaften mindestens den ... 590 vom März 2004 entsprechen oder gleichwertig nach § 6 sind. Das Zeichen nach Anlage 2a gilt für Dieselkraftstoff, dessen Schwefelgehalt über 10 Milligramm pro Kilogramm liegt. ...
§ 9 10. BImSchV Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen
... gegeben oder angegeben werden. Hierbei kann auf die Verwendung der Zeichen nach den Anlagen 1a bis 5b verzichtet ...