Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung
V. v. 24.04.2009 BGBl. I S. 999
Artikel 1 3. BausparkVÄndV ... der Forderungen aus Darlehen einer Bausparkasse nicht übersteigen." 5. § 6a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 6a Begrenzung der nicht durch Grundpfandrechte gesicherten Darlehen". b) Die ...
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