Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

§ 1 - Künstlersozialabgabe-Verordnung 2001 (KSAbgV 2001 k.a.Abk.)

V. v. 26.09.2000 BGBl. I S. 1414; aufgehoben durch Artikel 161 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 01.10.2000; FNA: 8253-1-3-12 Künstlersozialversicherung
|

§ 1



Der Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe beträgt im Jahr 2001 3,9 vom Hundert.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed