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Artikel II - Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)

G. v. 23.05.1975 BGBl. I S. 1173; zuletzt geändert durch Artikel 77 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.07.1975; FNA: 2032-11-2 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Artikel II (Änderung des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG))


Artikel II wird in 2 Vorschriften zitiert




 

Zitierungen von Artikel II 2. BesVNG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel II 2. BesVNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BesVNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel III 2. BesVNG Anwendung der Übergangsvorschriften des Artikels II des 1. BesVNG auf Versorgungsempfänger (vom 12.02.2009)
... 2, nach der Besoldungsgruppe A 12 die ruhegehaltfähige Stellenzulage nach Artikel II § 6 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des ...
Artikel IX 2. BesVNG Übergangsvorschriften (vom 27.06.2020)
... Überleitungszulage. Bei der Ruhegehaltfähigkeit werden die Mindestbeträge des Artikel II Nr. 2.3 und Nr. 9 angerechnet. (2) Die Überleitungszulage wird in Höhe des Unterschiedsbetrags ...