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Zitierungen von § 2 KraftStDV 2002

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 KraftStDV 2002 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KraftStDV 2002 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
G. v. 29.05.2009 BGBl. I S. 1170; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Artikel 3 KfzStNGuaÄndG Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
... zuständige Behörde, die zuerst mit der Sache befasst wird." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Mitwirkung der Zollbehörden  ... Sache befasst wird." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Mitwirkung der Zollbehörden Für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer bei ...