interne Verweise
Zitat in folgenden NormenGesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
§ 110 OWiG ... sofortige Beschwerde zulässig. (3) Über den Anspruch auf Entschädigung ( § 10 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ) entscheidet in den Fällen des Absatzes 1 die Verwaltungsbehörde. (4) ...
Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV)
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4834; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 335
Anlage JAktAV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen (vom 05.12.2023) ... beschlüsse sowie Entscheidungen, in de- nen eine Entschädigung nach den §§ 10 und 11 StrEG zuerkannt worden ist; die Be- schlüsse oder Mitteilungen über ... schlüsse sowie Entscheidungen, in de- nen eine Entschädigung nach den §§ 10 , 11 StrEG zuerkannt worden ist; die Be- schlüsse oder Mitteilungen über den Er- ... sowie Entscheidungen, in denen eine Entschädigung nach den §§ 10 und 11 StrEG zuerkannt worden ist; die Be- schlüsse oder Mitteilungen über ...
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