Berichtigung - Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk (RaumAPrVBer k.a.Abk.)

B. v. 06.03.2006 BGBl. I S. 526 (Nr. 12); Geltung ab 01.02.2006
Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 1. Februar 2006 RaumAPrV Eingangsformel

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk vom 17. Januar 2006 (BGBl. I S. 54) ist wie folgt zu berichtigen:

In der Eingangsformel ist vor der Angabe "42 Abs. 1" die Angabe "§" einzufügen.



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