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Synopse aller Änderungen der Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse am 14.12.2011

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 14. Dezember 2011 durch Artikel 5 der EGObstGemÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der ObstGemMODV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.12.2011 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 14.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 5 V. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2630
(Textabschnitt unverändert)

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 23. Dezember 2011 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.