Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Bekanntmachung - Gedenkmünze „250. Geburtstag von Wolfgang Amadeus Mozart" (GMünzeMozart k.a.Abk.)

B. v. 30.11.2005 BGBl. I S. 3389
Geltung ab 10.12.2005; FNA: 692-1-24 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung des 250. Geburtstages von Wolfgang Amadeus Mozart eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 1.900.000 Stück, darunter 300.000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München. Die Münze wird ab dem 2. Januar 2006 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt - in künstlerisch überzeugender Form - ein klar dargestelltes und eindeutig erkennbares Portrait Mozarts, das insbesondere durch seine große Dynamik im Ausdruck überzeugt.

Die Wertseite korrespondiert mit der Bildseite in hervorragender Weise. Die beschwingte Darstellung des Adlers und die Anordnung der Sterne innerhalb von Notenlinien stellen eine zeitgemäße und originelle Lösung dar. Ferner zeigt die Wertseite die Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2006 sowie das Prägezeichen „D" des Bayerischen Hauptmünzamtes, München.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„-
MOZART - DIE WELT HAT EINEN SINN".

Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Jordi Regel, Berlin.

Abbildung von Bild- und Wertseite Gedenkmünze 250. Geburtstag von Wolfgang Amadeus Mozart (BGBl. I 2005 S. 3389)


Anzeige