Zitierungen von § 4a EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a EGBlauzBekDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGBlauzBekDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
V. v. 20.12.2006 BGBl. I S. 3383
Artikel 1 8. BlauzungenVerschlVÄndV
... 7. Der Bezugshinweis der Anlage wird wie folgt gefasst: „(zu den §§ 1 bis 6)".  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 26 4. TierSeuchRÄndV Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
... (BGBl. I S. 2720) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4a werden die Wörter „nach § 79 Absatz 4 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer ...

Zweite Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1092
Artikel 2 2. BlauzRuaÄndV Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
... 2 Satz 1 werden die Wörter „des Serotyps 8" gestrichen. 5. § 4a wird wie folgt gefasst: „§ 4a Wildtieruntersuchung, weitergehende ... 8" gestrichen. 5. § 4a wird wie folgt gefasst: „§ 4a Wildtieruntersuchung, weitergehende Maßnahmen (1) Die zuständige ...

Zweite Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3939
Artikel 6 2. TierSeuchRÄndV Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
... Der bisherige Absatz 3 wird neuer Absatz 2. 2. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Weitergehende Maßnahmen Die ... 2. 2. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Weitergehende Maßnahmen Die Befugnis der zuständigen Behörde, zur ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed