§ 176 - Zivilprozessordnung (ZPO)

neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 176 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag


§ 176 hat 2 frühere Fassungen und wird in 7 Vorschriften zitiert

(1) 1Ein Schriftstück kann durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. 2Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.

(2) 1Wird die Post, ein Justizbediensteter oder ein Gerichtsvollzieher mit der Zustellung eines Schriftstücks beauftragt oder wird eine andere Behörde um die Zustellung ersucht, so übergibt die Geschäftsstelle das zuzustellende Schriftstück in einem verschlossenen Umschlag und ein vorbereitetes Formular einer Zustellungsurkunde. 2Die Zustellung erfolgt nach den §§ 177 bis 181.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 5. Oktober 2021 BGBl. I S. 4607 m.W.v. 1. Januar 2022

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Frühere Fassungen von § 176 ZPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
aktuell vorher 04.08.2007Berichtigung der Neufassung der Zivilprozessordnung
vom 24.07.2007 BGBl. I S. 1781
aktuellvor 04.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 176 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 176 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 168 ZPO Aufgaben der Geschäftsstelle (vom 01.01.2022)
... Die Geschäftsstelle führt die Zustellung nach §§ 173 bis 176 Absatz 1 aus. Sie kann einen nach § 33 Abs. 1 des Postgesetzes beliehenen Unternehmer (Post) ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 15 FamFG Bekanntgabe; formlose Mitteilung
... zu geben. (2) Die Bekanntgabe kann durch Zustellung nach den §§ 166 bis 195 der Zivilprozessordnung oder dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der ...
§ 155a FamFG Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge (vom 01.01.2023)
... anderen Elternteil den Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge nach den §§ 166 bis 195 der Zivilprozessordnung zu und setzt ihm eine Frist zur Stellungnahme, die für die ...

Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV)
V. v. 12.02.2002 BGBl. I S. 671, 1019; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
§ 1 ZustVV Vordrucke (vom 01.01.2022)
...  2. der in Anlage 2 bestimmte Vordruck für den Briefumschlag nach § 176 Absatz 2 der Zivilprozessordnung (innerer Umschlag), 3. der in Anlage 3 bestimmte Vordruck für den ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Neufassung der Zivilprozessordnung
B. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1781
Berichtigung ZPOBer
... dem Wort „Absatzes" die Angabe „1" einzufügen. 2. In § 176 Abs. 1 ist das Wort „Justizbeamten" durch das Wort „Justizbediensteten" zu ...

Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 1 ERVAG Änderung der Zivilprozessordnung
... angefügt. b) Die Angaben zu den §§ 173 bis 176 werden wie folgt gefasst: „§ 173 Zustellung von elektronischen ... § 175 Zustellung von Schriftstücken gegen Empfangsbekenntnis § 176 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag". c) Die ... 7. Der bisherige § 174 wird aufgehoben. 8. Die §§ 175 und 176 werden wie folgt gefasst: „§ 175 Zustellung von Schriftstücken gegen ... oder als elektronisches Dokument (§ 130a) an das Gericht gesandt werden. § 176 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag (1) Ein ...

Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
G. v. 16.04.2013 BGBl. I S. 795; zuletzt geändert durch Artikel 594 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Artikel 2 NEheSorgeRG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... anderen Elternteil den Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge nach den §§ 166 bis 195 der Zivilprozessordnung zu und setzt ihm eine Frist zur Stellungnahme, die für die ...


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