§ 309 Erkennende Richter
Das Urteil kann nur von denjenigen Richtern gefällt werden, welche der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung beigewohnt haben.
interne Verweise§ 329 ZPO Beschlüsse und Verfügungen (vom 01.07.2014) ... des Gerichts müssen verkündet werden. Die Vorschriften der §§ 309 , 310 Abs. 1 und des § 311 Abs. 4 sind auf Beschlüsse des Gerichts, die Vorschriften des ...
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