§ 829 - Zivilprozessordnung (ZPO)

neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 829 Pfändung einer Geldforderung


§ 829 hat 4 frühere Fassungen und wird in 29 Vorschriften zitiert

(1) 1Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. 2Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. 3Die Pfändung mehrerer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner soll auf Antrag des Gläubigers durch einheitlichen Beschluss ausgesprochen werden, soweit dies für Zwecke der Vollstreckung geboten erscheint und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen der Drittschuldner entgegenstehen.

(2) 1Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. 2Der Gerichtsvollzieher hat dem Schuldner den Beschluss mit dem Zustellungsnachweis sofort zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung erforderlich ist. 3An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post, sofern die Zustellung nicht nach unmittelbar anwendbaren Regelungen der Europäischen Union zu bewirken ist.

(3) Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.

(4) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses einzuführen. 2Soweit nach Satz 1 Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bedienen. 3Für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren elektronisch bearbeiten, und für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren nicht elektronisch bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften G. v. 24. Juni 2022 BGBl. I S. 959 m.W.v. 1. Juli 2022

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Frühere Fassungen von § 829 ZPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2022Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
vom 24.06.2022 BGBl. I S. 959
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
aktuell vorher 26.11.2016Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
vom 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 145 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuellvor 08.09.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 829 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 829 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 788 ZPO Kosten der Zwangsvollstreckung (vom 01.12.2021)
... wird. (4) Die Kosten eines Verfahrens nach den §§ 765a, 811a, 811b, 829 , 850k, 851a, 851b, 900 und 904 bis 907 kann das Gericht ganz oder teilweise dem Gläubiger ...
§ 829a ZPO Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden (vom 01.01.2018)
... nicht bedarf, ist bei Pfändung und Überweisung einer Geldforderung ( §§ 829 , 835) die Übermittlung der Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides entbehrlich, wenn ...
§ 835 ZPO Überweisung einer Geldforderung (vom 01.12.2021)
... an den Schuldner als befriedigt anzusehen ist. (3) Die Vorschriften des § 829 Abs. 2, 3 sind auf die Überweisung entsprechend anzuwenden. Wird ein bei einem Kreditinstitut ...
§ 846 ZPO Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche
... oder Leistung körperlicher Sachen zum Gegenstand haben, erfolgt nach den §§ 829 bis 845 unter Berücksichtigung der nachstehenden Vorschriften.  ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 320
Sonstige
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
V. v. 16.06.2014 BGBl. I S. 754
Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 320
 
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Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 46 AO Abtretung, Verpfändung, Pfändung
... den Anspruch entschieden oder zu entscheiden hat, als Drittschuldner im Sinne der §§ 829 , 845 der ...

BMJ-Vertretungsanordnung (BMJVertrAnO)
A. v. 01.02.2013 BGBl. I S. 167
§ 2 BMJVertrAnO Vertretungsbefugnis
... Bundesrepublik Deutschland als Drittschuldnerin betreffen, insbesondere nach den §§ 828 bis 863 der Zivilprozessordnung oder den §§ 309 bis 321 der Abgabenordnung, soweit das ...

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 12 GKG Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren nach der Zivilprozessordnung (vom 13.10.2023)
... und über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829 Abs. 1 , §§ 835, 839, 846 bis 848, 857, 858, 886 bis 888 oder § 890 der Zivilprozessordnung ...
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 13.10.2023)
... über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829 Abs. 1 , §§ 835, 839, 846 bis 848, 857, 858, 886 bis 888 oder § 890 ZPO sowie im Verfahren ...

Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
Artikel 1 G. v. 19.04.2001 BGBl. I S. 623; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Anlage GvKostG (zu § 9) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2022)
... (§ 802f ZPO) oder den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Schuldner ( § 829 Abs. 2 Satz 2 , auch i.V.m. § 835 Abs. 3 Satz 1 ZPO) zustellt.  ...

Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG)
neugefasst durch B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 14 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 6 JBeitrG (vom 01.01.2022)
... 788, 789, 792, 793, 802a bis 802i, 802j Abs. 1 und 3, §§ 802k bis 827, 828 Abs. 2 und 3, §§ 829 bis 837a, 840 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, §§ 841 bis 886, 899 bis 910 der ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 334 SGB III Pfändung von Leistungen
... den Anspruch entschieden oder zu entscheiden hat, als Drittschuldner im Sinne der §§ 829 und 845 der ...

Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 320
§ 1 ZVFV Einführung von Formularen
...  (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung und für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach ... für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 4 und 5 eingeführt.  ...
§ 2 ZVFV Nutzung der Formulare
... Zivilprozessordnung, 3. die Formulare der Anlagen 4 und 5 für Anträge nach § 829 der Zivilprozessordnung und für Anträge nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung.  ... 5 für Anträge nach § 829 der Zivilprozessordnung und für Anträge nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung. (2) Vollstreckungsaufträgen an Gerichtsvollzieher ...
§ 6 ZVFV Übergangsregelung (vom 30.11.2023)
... nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung, auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung sowie auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 ... sowie auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung, die bis einschließlich 31. August 2024 gestellt werden, ...
Anlage 5 ZVFV (zu § 1 Absatz 3) Entwurf eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
... Ansprüche und Vermögensrechte K N M L Es ergehen folgende Anordnungen nach § 829 Absatz 1 und § 835 Absatz 1 ZPO: Die Drittschuldner dürfen, soweit die Forderungen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 1 ERVAG Änderung der Zivilprozessordnung
... erteilt werden." 20. § 753 Absatz 4 Satz 4 wird aufgehoben. 21. § 829 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Der Gerichtsvollzieher hat dem Schuldner den Beschluss ...

Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 1 GüZustAnpG Änderung der Zivilprozessordnung
... Prozessgerichts deutsche Konsularbeamte um Aufnahme des Beweises ersuchen." 4. In § 829 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „weder nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 noch nach dem Abkommen ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 EuKoPfVODG Änderung der Zivilprozessordnung
... zu setzen; § 802d Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 gilt entsprechend." 11. § 829 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „An Stelle einer an den Schuldner im ...

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
Artikel 1 ZwVollStrÄndG Änderung der Zivilprozessordnung
... zu den §§ 813a und 813b werden gestrichen. ff) Nach der Angabe zu § 829 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 829a Vereinfachter ... 11. Die §§ 813a und 813b werden aufgehoben. 12. Nach § 829 wird folgender § 829a eingefügt: „§ 829a Vereinfachter ... nicht bedarf, ist bei Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§§ 829 , 835) die Übermittlung der Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides entbehrlich, wenn ...
Artikel 3 ZwVollStrÄndG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
... geändert: 1. In § 4 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§§ 803 bis 863 und 899 bis 915b" durch die Angabe „§§ 802a bis 863 und 882b bis ...

Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG)
G. v. 22.11.2020 BGBl. I S. 2466; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 07.05.2021 BGBl. I S. 850
Artikel 1 PKoFoG Änderung der Zivilprozessordnung
...  2. In § 788 Absatz 4 wird die Angabe „§§ 765a, 811a, 811b, 829 , 850k, 850l, 851a und 851b" durch die Wörter „§§ 765a, 811a, 811b, 829, ... 829, 850k, 850l, 851a und 851b" durch die Wörter „§§ 765a, 811a, 811b, 829 , 850k, 851a, 851b, 900 und 904 bis 907" ersetzt. 3. § 811 Absatz 1 Nummer 10 ...

Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 320
Artikel 1 ZVFVÄndV Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
... nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung, auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung sowie auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 ... sowie auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung, die bis einschließlich 31. August 2024 gestellt werden, ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 145 10. ZustAnpV Änderung der Zivilprozessordnung
... In § 753 Absatz 3 Satz 1, § 758a Absatz 6 Satz 1, § 802k Absatz 4 Satz 1, § 829 Absatz 4 Satz 1, § 850c Absatz 2a Satz 2, § 850f Absatz 3 Satz 4, § 882g Absatz 8, ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
V. v. 23.08.2012 BGBl. I S. 1822; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
Eingangsformel ZVFV
... Grund des § 758a Absatz 6 und des § 829 Absatz 4 der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I ...
§ 2 ZVFV Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (vom 25.06.2014)
... den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung werden folgende Formulare eingeführt: 1. das in der Anlage ...


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