Zitierungen von § 305a ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 305a ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 786a ZPO See- und binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung (vom 01.07.2019)
... eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden. (2) Ist das Urteil nach § 305a unter Vorbehalt ergangen, so gelten für die Zwangsvollstreckung die folgenden ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Binnenschiffahrtsgesetz (BinSchG)
G. v. 15.06.1895 RGBl. S. 301; zuletzt geändert durch Artikel 55 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 5d BinSchG (vom 01.07.2019)
... 2, § 26 Abs. 4 bis 6 der Schiffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung entsprechend anzuwenden; § 305a der Zivilprozeßordnung bleibt ...

Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
§ 617 HGB Verfahren der Haftungsbeschränkung (vom 25.04.2013)
... 11 des Haftungsbeschränkungsübereinkommens nicht errichtet worden ist. § 305a der Zivilprozessordnung bleibt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Artikels 11 des Haftungsbeschränkungsübereinkommens nicht errichtet worden ist. § 305a der Zivilprozessordnung bleibt unberührt. Achter Abschnitt ...
Artikel 7 SeeHaRefG Änderung der Zivilprozessordnung
... bei dem der Kläger im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat." 3. § 305a Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden ...

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 19 UmwRLUG Änderung der Zivilprozessordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 305a folgende Angabe eingefügt: „§ 305b Urteil unter Vorbehalt ... Urteil unter Vorbehalt spaltungsrechtlicher Haftungsbeschränkung". 2. Nach § 305a wird folgender § 305b eingefügt: „§ 305b Urteil unter Vorbehalt ...

Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt
G. v. 05.07.2016 BGBl. I S. 1578, 2019 I S. 196
Artikel 2 2. BinSchHaftRÄndG Änderung der Zivilprozessordnung
... (BGBl. I S. 396) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 305a Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „5m" durch die Angabe „5n" ersetzt.  ...


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