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§ 1 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2006 (SGB3EntgV 2006 k.a.Abk.)

V. v. 23.12.2005 BGBl. I S. 3481
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 860-3-26-2 Sozialgesetzbuch

§ 1



Für das Jahr 2006 ergeben sich die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.