Änderung Anlage 2 MKS-Verordnung vom 26.07.2017

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Anlage 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.07.2017 geltenden Fassung
Anlage 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 26.07.2017 geltenden Fassung
durch B. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2666

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 18 Abs. 2 Nr. 3) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet im Sinne der MKS-Verordnung


(Text alte Fassung)

(Vordruck siehe BGBl. I 2005 S. 3599)

(Text neue Fassung)

Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet (BGBl. 2017 I S. 2694)





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