§ 9
(1) Ist bei Rindern der Ausbruch der Brucellose amtlich festgestellt, so hat der Tierhalter des Seuchenbestandes sowohl die Maßregeln des
§ 8 Absatz 1 Satz 1 einzuhalten als auch an den Zufahrten und Eingängen des Gehöftes, des Stalles oder des sonstigen Standortes Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Rinderbrucellose - Unbefugter Zutritt verboten" gut sichtbar anzubringen.
(2) Die zuständige Behörde ordnet in Bezug auf den Seuchenbestand die Maßnahmen nach
§ 8 Absatz 2 an, soweit diese nicht bereits im Falle des Verdachts auf Brucellose angeordnet worden sind.
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interne Verweise§ 23 BrucelloseV (vom 30.05.2017) ... 2. einer mit einer Zulassung nach § 2 Satz 2, § 8 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 3 , § 10 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 11a Absatz 3, § ... § 7 Absatz 2, § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder 4 oder Absatz 2, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2 , § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3 oder Absatz 2, auch in Verbindung ... ein dort genanntes Tier nicht gedeckt oder künstlich besamt wird, 10. entgegen § 9 Absatz 1 , § 11a Absatz 1 oder § 14a Absatz 1 ein Schild nicht, nicht richtig oder nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253, 3060
Artikel 3 RSeuchRÄndV Änderung der Brucellose-Verordnung (vom 30.05.2017) ... der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen." 9. Die §§ 8 und 9 werden wie folgt gefasst: „§ 8 (1) Ist bei Rindern der Verdacht ... verbracht werden, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. § 9 (1) Ist bei Rindern der Ausbruch der Brucellose amtlich festgestellt, so hat der ... einer mit einer Zulassung nach § 2 Satz 2, § 8 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 3 , § 10 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 11a Absatz 3, § ... § 7 Absatz 2, § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder 4 oder Absatz 2, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2 , § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3 oder Absatz 2, auch in Verbindung ... Die bisherige Nummer 16 wird die Nummer 10 und wie folgt gefasst: „10. entgegen § 9 Absatz 1 , § 11a Absatz 1 oder § 14a Absatz 1 ein Schild nicht, nicht richtig oder nicht ...
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
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