(1) Ist bei Schafen oder Ziegen der Ausbruch der Brucellose amtlich festgestellt, so hat der Tierhalter des Seuchenbestandes sowohl die Maßregeln des
§ 14 Absatz 1 Satz 1 einzuhalten als auch an den Zufahrten und Eingängen des Gehöftes, des Stalles oder des sonstigen Standortes Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Schafbrucellose - Unbefugter Zutritt verboten" oder „Ziegenbrucellose - Unbefugter Zutritt verboten" gut sichtbar anzubringen.
(2) Die zuständige Behörde ordnet in Bezug auf den Seuchenbestand Maßnahmen nach
§ 14 Absatz 2 an, soweit diese nicht bereits im Falle des Verdachts auf Brucellose angeordnet worden sind.
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§ 23 BrucelloseV (vom 30.05.2017) ... Absatz 3, auch in Verbindung mit § 11a Absatz 3, § 14 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 14a Absatz 3 , oder § 16 Absatz 4 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 3. einer ... 13 Absatz 2, § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder 4 oder Absatz 2, auch in Verbindung mit § 14a Absatz 2 , § 15 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 oder § 16 Absatz 2 ... künstlich besamt wird, 10. entgegen § 9 Absatz 1, § 11a Absatz 1 oder § 14a Absatz 1 ein Schild nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anbringt, 11. entgegen § 14 ...
Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253, 3060
Artikel 3 RSeuchRÄndV Änderung der Brucellose-Verordnung (vom 30.05.2017) ... verbracht werden, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. § 14a (1) Ist bei Schafen oder Ziegen der Ausbruch der Brucellose amtlich festgestellt, so ... Absatz 3, auch in Verbindung mit § 11a Absatz 3, § 14 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 14a Absatz 3 , oder § 16 Absatz 4 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt,". b) ... 13 Absatz 2, § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder 4 oder Absatz 2, auch in Verbindung mit § 14a Absatz 2 , § 15 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 oder § 16 Absatz 2 ... wie folgt gefasst: „10. entgegen § 9 Absatz 1, § 11a Absatz 1 oder § 14a Absatz 1 ein Schild nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anbringt,". l) Die Nummer ...