Zitierungen von § 3 AAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 AAG Versagung und Rückforderung der Erstattung (vom 01.01.2018)
... Die Erstattung kann im Einzelfall versagt werden, solange der Arbeitgeber die nach § 3 Abs. 2 erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig macht. (2) Die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Vorruhestandsgesetz (VRG)
Artikel 1 G. v. 13.04.1984 BGBl. I S. 601; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3686
§ 2 VRG Anspruchsvoraussetzungen (vom 01.01.2006)
... Auszubildenden und Schwerbehinderten nicht mehr als zwanzig Arbeitnehmer beschäftigt. § 3 Abs. 1 Satz 2 bis 4 des Aufwendungsausgleichsgesetzes gilt entsprechend mit der Maßgabe, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3686
Artikel 2 AAGuaÄndG Änderung weiterer Gesetze
... 10 Abs. 2 Satz 2 bis 6 des Lohnfortzahlungsgesetzes" durch die Angabe „§ 3 Abs. 1 Satz 2 bis 6 des Aufwendungsausgleichsgesetzes" ersetzt. 2. Das Vierte Buch ... 10 Abs. 2 Satz 2 bis 4 des Lohnfortzahlungsgesetzes" durch die Angabe „§ 3 Abs. 1 Satz 2 bis 4 des Aufwendungsausgleichsgesetzes" ersetzt. 6. In § 4 Nr. ...
Artikel 4 AAGuaÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 1 § 2 Abs. 2 Satz 3, § 3 Abs. 3, § 7, § 8 Abs. 2, § 9 und Artikel 2 Nr. 3 treten am 1. Oktober 2005 in ...

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Artikel 6 MuSchRNG Folgeänderungen
... die Wörter „§ 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1" durch die Angabe „ § 3 " ersetzt. (10) Das Aufwendungsausgleichsgesetz vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. ...

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 41 GKV-WSG Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
... folgt geändert: 1. § 2 Abs. 2 Satz 3 wird aufgehoben. 2. In § 3 Abs. 3 werden die Wörter „Die Spitzenverbände der Krankenkassen vereinbaren ...


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