Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 TechFwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TechFwPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 TechFwPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 3 TechFwPrV Gliederung und Durchführung der Prüfung (vom 01.08.2010)
... in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen gemäß den §§ 4, 5 und 6 zu prüfen. (6) Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des ...
§ 7 TechFwPrV Weitere Prüfung (vom 17.12.2019)
... die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation durch eine Prüfung gemäß § 6 Abs. 4 und 5 sowie § 7 Abs. 1 nachgewiesen wurde.  ...
§ 9 TechFwPrV Bewerten von Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... als Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die schriftliche Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 5 Satz 1 , 2. nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 a) das situationsbezogene ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 28 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin
... Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet." 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 ...


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