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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2011 aufgehoben

§ 6 - Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (MöKüUmAusbV k.a.Abk.)

V. v. 25.01.2006 BGBl. I S. 265 (Nr. 5)
Geltung ab 01.08.2006 bis 31.07.2011; FNA: 806-22-2-2 Berufliche Bildung

§ 6 Ausbildungsberufsbild



Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Kundenorientierung,

6.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,

7.
Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,

8.
Kontrollieren und Sichern von Warenbeständen,

9.
Bearbeiten von Küchen- und Möbelteilen,

10.
Montieren, Auf- und Abbauen von Küchen- und Möbelteilen,

11.
Installieren von elektrischen Einrichtungen und Geräten,

12.
Durchführen von Anschlussarbeiten an Wasserleitungen und Lüftungsanlagen,

13.
Verpacken, Lagern und Transportieren,

14.
Abholung und Auslieferung,

15.
Behandeln von Reklamationen,

16.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

 
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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MöKüUmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MöKüUmAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 MöKüUmAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 6 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in ...
Anlage MöKüUmAusbV (zu § 7) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
... 4 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 6 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 6 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 6 Nr. 3) a) Gefährdung vonSicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 6 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... 4 5 Kundenorientierung (§ 6 Nr. 5) a) Anfragen und Aufträge entgegennehmen und weiter- leiten b) ... und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 6 Nr. 6) a) Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Umsetz- barkeit ... mit Informations- und Kommunikations- Systemen (§ 6 Nr. 7) a) Informationen beschaffen, auswerten und dokumen- tieren b) ... Kontrollieren und Sichern von Warenbeständen (§ 6 Nr. 8) a) Waren oder Umzugsgut unterscheiden b) Warenbestände und Warenzustand ... von Küchen- und Möbelteilen (§ 6 Nr. 9) a) Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerk- und Kunst- stoffe, nach ... Auf- und Abbauen von Küchen- und Möbelteilen (§ 6 Nr. 10) a) Lieferungen, insbesondere auf Vollständigkeit und Mängel, ... Installieren von elektrischen Einrichtungen und Geräten (§ 6 Nr. 11) a) Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen anwen- den, ... von Anschlussarbeiten an Wasserleitungen und Lüftungsanlagen (§ 6 Nr. 12) a) Leitungswege für Wasser, Abwasser und Luft nach baulichen, ... Lagern und Transportieren (§ 6 Nr. 13) a) ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden . b) ... 18 14 Abholung und Auslieferung (§ 6 Nr. 14) a) Informationen für Tourenplanungen beschaffen und Touren unter ... 4 15 Behandeln von Reklamationen (§ 6 Nr. 15) a) Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen und bei der Bearbeitung ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 6 Nr. 16) a) Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnah- men anhand ...