Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
V. v. 04.11.2014 BGBl. I S. 1678
Artikel 1 6. SpielVÄndV Änderung der Spielverordnung ... verändert werden." 7. Nach § 10 werden die folgenden §§ 10a bis 10d eingefügt: „§ 10a (1) Zweck der Unterrichtung ist ... Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beschäftigten Personen. § 10b (1) Die Unterrichtung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer. (2) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7106/v189365.htm