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Zitierungen von § 18 Bundesjagdgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 BJagdG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BJagdG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 BJagdG Versagung des Jagdscheines (vom 15.12.2010)
... der Jagdschein entzogen ist, während der Dauer der Entziehung oder einer Sperre (§§ 18 , 41 Abs. 2); 4. Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung ...
§ 18a BJagdG Mitteilungspflichten (vom 01.04.2008)
... Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 sowie Maßnahmen nach den §§ 18 , 40, 41 und 41a sind der für den Vollzug des Waffengesetzes nach dessen § 48 Abs. 1 und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426
Artikel 15 WaffRNeuRegG Änderung des Bundesjagdgesetzes
... „§ 40" durch die Angabe „§ 41" ersetzt. 2. Nach § 18 wird folgender § 18a eingefügt: „§ 18a Mitteilungspflichten ... Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 sowie Maßnahmen nach den §§ 18 , 40, 41 und 41 a sind der für den Vollzug des Waffengesetzes nach dessen § 48 Abs. 1 ...