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Artikel 3 - Drittes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes (3. GenTGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. März 2006.

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