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§ 1 - Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste (AdKG)

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform



Unter dem Namen "Akademie der Künste" wird mit Sitz in Berlin eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Die Akademie der Künste verwaltet sich selbst.

 
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