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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/Geprüfte Fachkauffrau für Marketing

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FachkMarkPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FachkMarkPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FachkMarkPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... für Marketing/ zur Geprüften Fachkauffrau für Marketing nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 5 FachkMarkPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... dieser Verordnung entspricht. Eine Freistellung von der mündlichen Prüfung nach § 3 Abs. 3 bis 6 ist nicht zulässig.  ...
§ 6 FachkMarkPrV Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
... in den drei schriftlichen und in der mündlichen Prüfungsleistung gemäß § 3 Abs. 2 und 3 jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Die Leistungen sind ...
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