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§ 5 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk (FachvLMAusbV k.a.Abk.)

V. v. 31.03.2006 BGBl. I S. 604 (Nr. 15)
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-21 Berufliche Bildung

§ 5 Ausbildungsberufsbild



Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik,

6.
Umsetzen von lebensmittel- und gewerberechtlichen Bestimmungen,

7.
Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team,

8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,

9.
Kundenberatung, Verkauf von Produkten,

10.
Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten,

11.
Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial und Betriebsmitteln,

12.
Durchführen von Geschäftsverkehr,

13.
Durchführen von Werbung und Verkaufsförderung,

14.
Verpacken und Aushändigen von Waren,

15.
Präsentieren von Waren,

16.
Umgang mit Waren, Fachberatung,

17.
Herstellen von Gerichten.

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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FachvLMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FachvLMAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 FachvLMAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 5 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in ...
Anlage FachvLMAusbV (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk
... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2) a) Aufgaben und Aufbau des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 5 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... von Informations- und Kommunikations- technik (§ 5 Nr. 5) a) Informations- und Kommunikationssysteme nutzen b) Arbeitsabläufe ... von lebens- mittel- und gewerberecht- lichen Bestimmungen (§ 5 Nr. 6) a) Grundsätze der Personal-, Arbeits- und Lebensmittel- hygiene ... Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team (§ 5 Nr. 7) a) Arbeitsaufträge erfassen b) Informationen, insbesondere Rezepturen, ... Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 8) a) zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen b) Prüfarten und ... 4 9 Kundenberatung, Verkauf von Produkten (§ 5 Nr. 9) a) betriebliche Anforderungen an das Verkaufspersonal beachten b) ... Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten (§ 5 Nr. 10) a) Anlagen, Maschinen und Geräte pflegen und reinigen b) Anlagen, ... von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial und Betriebsmitteln (§ 5 Nr. 11) a) Waren annehmen, Lieferung prüfen b) Lagerverfahren für ... 12 Durchführen von Geschäftsverkehr (§ 5 Nr. 12) a) Kasse vorbereiten, Kassenanweisungen beachten b) bare und bargeldlose ... 14 Verpacken und Aushändlgen von Waren (§ 5 Nr. 14) a) Verpackungsmaterial auswählen b) Waren transportfähig ... 15 Präsentieren von Waren (§ 5 Nr. 15) a) Waren garnieren, dekorieren und auslegen b) Waren und Erzeugnisse ... 5 16 Umgang mit Waren, Fachberatung (§ 5 Nr. 16) a) Produktarten unterscheiden und erläutern b) Produkte. mit ... herstellen 16 17 Herstellen von Gerichten (§ 5 Nr. 17) a) Salatvariationen herstellen b) Brot und Kleingebäck belegen und ... 4 1 Umgang mit Waren, Fachberatung (§ 5 Nr. 16) a) Herstellungsarten von Sauer- und Hefeteig erläutern, Rohstoffe, ... gestalten 18 2 Herstellen von Gerichten (§ 5 Nr. 17) a) Snacks mit Auflagen und Füllungen herstellen b) Snacks aus Teig ... 4 1 Umgang mit Waren, Fachberatung (§ 5 Nr. 16) a) Bunte Platten unter Berücksichtigung der Kunden- wünsche ... gestalten 12 2 Herstellen von Gerichten (§ 5 Nr. 17) a) klare und gebundene Suppe herstellen b) Beilagen herstellen c) ... 4 1 Umgang mit Waren, Fachberatung (§ 5 Nr. 16) a) Hackfleisch und Hackfleischerzeugnisse vorbereiten und herstellen b) ... 2 Herstellen von Gerichten (§ 5 Nr. 17) a) Imbissartlkel, insbesondere Häppchen, Schnittchen und verzehrfertige ...