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Anlage 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation (KfmMKomAusbV k.a.Abk.)

V. v. 31.03.2006 BGBl. I S. 808 (Nr. 17)
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-18 Berufliche Bildung

Anlage 2 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation - Zeitliche Gliederung -


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,

1.2
Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft,

2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis c,

2.3
Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel a,

2.4
informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b,

3.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

3.1
Kommunikation, Lernziele a bis c,

3.2
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel a,

3.3
Kundenbeziehungen, Lernziel a,

4.3
Markenführung, Lernziel a,

5.1
Briefing, Lernziele a und b,

6.1
Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel a, zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

1.3
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,

1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.5
Umweltschutz,

7.1
Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziele a und b,

7.2
Controlling, Lernziel a,

zu vermitteln.

Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele d und e,

2.4
lnformations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c und d,

3.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,

4.1
Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele a und b,

4.2
Zielgruppen, Lernziele a und b,

4.3
Markenführung, Lernziel b,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

2.2
Projektorganisation, Lernziel a,

2.3
Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel b,

3.2
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel b,

5.1
Briefing, Lernziele c und d,

5.2
Konzeptionierung, Lernziel a,

5.3
Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziel a,

5.5
Rechte und Lizenzen

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

3.3
Kundenbeziehungen, Lernziel b,

6.1
Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziele b und c,

6.2
Organisation interner und externer Herstellungsprozesse,

6.3
Medieneinsatz, Lernziele a und b,

6.4
Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziel a,

7.1
Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziel c,

7.2
Controlling, Lernziel b,

zu vermitteln.

Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

3.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,

4.1
Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele c und d,

4.2
Zielgruppen, Lernziel c,

4.3
Markenführung, Lernziele c und d,

4.4
Budgetplanung

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

2.2
Projektorganisation, Lernziel b,

3.1
Kommunikation, Lernziele d und e,

3.2
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c,

3.3
Kundenbeziehungen, Lernziele c und d,

5.2
Konzeptionierung, Lernziele b bis e,

5.3
Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziele b und c,

5.4
Feinplanung des Medieneinsatzes zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

6.1
Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel d,

6.3
Medieneinsatz, Lernziel c,

6.4
Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziele b bis d,

7.2
Controlling, Lernziele c und d,

zu vermitteln.



 

Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 KfmMKomAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KfmMKomAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KfmMKomAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 8 KfmMKomAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...