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§ 5a - Finanzverwaltungsgesetz (FVG)

neugefasst durch B. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1972; FNA: 600-1 Finanzverwaltung
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§ 5a Aufgaben und Gliederung der Generalzolldirektion



(1) 1Unbeschadet des § 4 Absatz 2 und 3 leitet die Generalzolldirektion bundesweit die Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung. 2Sie übt die Dienst- und Fachaufsicht über die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter aus. 3Sie wertet die ihr nach § 138j Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelten Daten über grenzüberschreitende Steuergestaltungen aus, unterrichtet nach § 138j Absatz 2 der Abgabenordnung das Bundesministerium der Finanzen über die Ergebnisse der Auswertung und stellt dem zuständigen Hauptzollamt die zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens und des Bußgeldverfahrens erforderlichen Informationen zur Verfügung. 4Außerdem nimmt die Generalzolldirektion die ihr sonst übertragenen Aufgaben wahr.

(2) 1Die Generalzolldirektion gliedert sich in Direktionen. 2Es wird neben der für den Zollfahndungsdienst zuständigen Direktion (Zollkriminalamt) eine für die Aufgaben nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) zuständige Direktion (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) eingerichtet. 3Für die Aufgaben nach § 1 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes wird eine zuständige Direktion (Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung) eingerichtet. 4Andere Organisationseinheiten können eingerichtet werden.

(3) 1Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Direktionen und der anderen Organisationseinheiten bestimmt das Bundesministerium der Finanzen. 2Aufgaben des Zollfahndungsdienstes werden durch das Zollkriminalamt wahrgenommen.



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Frühere Fassungen von § 5a FVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.12.2022Artikel 18 Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
vom 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
aktuell vorher 01.04.2021 (06.04.2021)Artikel 8 Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
vom 30.03.2021 BGBl. I S. 607
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 3 Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
vom 21.12.2019 BGBl. I S. 2875
aktuell vorher 21.12.2018Artikel 10 Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit"
vom 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
aktuell vorher 26.06.2017Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 1 Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
vom 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
aktuellvor 01.01.2016früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5a FVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a FVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Anordnung zur Änderung der BMF-Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
A. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 31
 
Zitat in folgenden Normen

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
§ 16 SchwarzArbG Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (vom 26.11.2019)
...  4. zur Erfüllung von Aufgaben, welche den Behörden der Zollverwaltung nach § 5a des Finanzverwaltungsgesetzes oder § 17a des Zollverwaltungsgesetzes zugewiesen sind, und 5. zur Fortbildung im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2875
Artikel 3 GÜStGMG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... Ergebnisse der Auswertung nach § 138j Absatz 1 der Abgabenordnung." 2. Nach § 5a Absatz 1 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Sie wertet die ihr nach § 138j Absatz ...

Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit"
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Artikel 10 FAGuaÄndG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... § 5a Absatz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch ...

Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 ZollVNeuOrgG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... anderer" eingefügt. 4. Nach § 5 werden die folgenden §§ 5a und 5b eingefügt: „§ 5a Aufgaben und Gliederung der ... § 5 werden die folgenden §§ 5a und 5b eingefügt: „§ 5a Aufgaben und Gliederung der Generalzolldirektion (1) Unbeschadet des § 4 Absatz 2 ...

Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 399
Artikel 1 SchwarzArbBStG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
...  4. zur Erfüllung von Aufgaben, welche den Behörden der Zollverwaltung nach § 5a des Finanzverwaltungsgesetzes oder § 17a des Zollverwaltungsgesetzes zugewiesen sind, und 5. zur Fortbildung im ...

Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
Artikel 7 GwGEG 2017 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... § 5a des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch ...

Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Artikel 18 SanktDG II Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
...  § 5a Absatz 2 Satz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch ...

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 8 7. VStÄndG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... § 5a des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch ...