Artikel 10 Aufhebung des Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung
(7627-6)
Das Gesetz über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7627-6, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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