Artikel 11 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 11 Aufhebung des Reichsnährstands-Abwicklungsgesetzes



(780-2)

Das Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 780-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 21 des Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2317), wird aufgehoben.



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