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Artikel 27 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 27 Aufhebung der Dritten Verordnung über Barerstattungen für die Ausfuhr von Mehl von Weichweizen nach dritten Ländern



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Die Dritte Verordnung über Barerstattungen für die Ausfuhr von Mehl von Weichweizen nach dritten Ländern vom 25. Juli 1966 (BAnz. Nr. 137 vom 27. Juli 1966), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 3 der Verordnung vom 14. Februar 1973 (BAnz. Nr. 34 vom 17. Februar 1973), wird aufgehoben.

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