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Artikel 66 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 66 Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 1985



(790-15-3)

Die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 1985 vom 11. Februar 1985 (BGBl. I S. 319) wird aufgehoben.