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§ 2 - BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz (BMJMBG k.a.Abk.)

§ 2 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium der Justiz kann im Bundesgesetzblatt bekannt machen, welche Maßgaben zum Bundesrecht der Anlage I Kapitel III des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889, 907) weiter anzuwenden sind. Es kann dabei alle bis zum Tag der Bekanntmachung verkündeten Rechtsvorschriften berücksichtigen, die die Nichtanwendung oder das Außerkrafttreten solcher Maßgaben bestimmt haben.



 

Zitierungen von § 2 BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BMJMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMJMBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 210 1. BMJBBG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.10.2009)
... 208 dieses Gesetzes) tritt am Tag nach der Verkündung der Bekanntmachung nach seinem § 2 außer Kraft.  ...