Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 104 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 25.04.2006, abweichend siehe Artikel 210
| |

Artikel 104 Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910


Artikel 104 wird in 1 Vorschrift zitiert

(319-41)

Das Ausführungsgesetz zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 319-41, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 110 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden die Wörter „des Reichs" gestrichen.

2.
In § 2 wird das Wort „Reichskanzlers" durch die Wörter „Auswärtigen Amts" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 104 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 104 1. BMJBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BMJBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 24 BRBG 2010 Aufhebung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910
... Gliederungsnummer 319-41, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 104 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) geändert worden ist, wird ...