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Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006
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Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Aufhebung der Verordnung über die Benennung von Waren als landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen



(703-1-4)

Die Verordnung über die Benennung von Waren als landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 703-1-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. März 1984 (BGBl. I S. 495), wird aufgehoben.


Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens



(703-3)

Das Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 703-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 97 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird aufgehoben.


Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft


Artikel 3 ändert mWv. 25. April 2006 WiKonzUG

(704-2)

Das Gesetz über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 704-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 64 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), wird aufgehoben.


Artikel 4 Aufhebung des Zonenrandförderungsgesetzes


Artikel 4 ändert mWv. 25. April 2006 ZRFG

(707-9)

Das Zonenrandförderungsgesetz vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert durch Artikel 8 § 2 des Gesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1184, 1798), wird aufgehoben.


Artikel 5 Aufhebung der Verordnung über die statistische Erfassung des Material- und Wareneingangs im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Baugewerbe


Artikel 5 ändert mWv. 25. April 2006 MatStatV



Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Aussetzung des Zensus im Produzierenden Gewerbe


Artikel 6 ändert mWv. 25. April 2006 ProdGewZV

(708-20-2)

Die Verordnung über die Aussetzung des Zensus im Produzierenden Gewerbe vom 8. Oktober 1985 (BGBl. I S. 1956) wird aufgehoben.


Artikel 7 Aufhebung der Verordnung über die Aussetzung der Material- und Wareneingangserhebung im Baugewerbe


Artikel 7 ändert mWv. 25. April 2006 BauGStatAussV

(708-20-3)

Die Verordnung über die Aussetzung der Material- und Wareneingangserhebung im Baugewerbe vom 30. September 1988 (BGBl. I S. 1779) wird aufgehoben.


Artikel 8 Aufhebung der Verordnung zur Aussetzung von Erhebungsmerkmalen nach dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe


Artikel 8 ändert mWv. 25. April 2006 ProdGewStatGAussV



Artikel 9 Aufhebung der Verordnung zur Verlängerung eines Berichtszeitraums nach dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe


Artikel 9 ändert mWv. 25. April 2006 ProdGewStatGVerlV



Artikel 10 Aufhebung der Verordnung zur Verlängerung des Erhebungsabstandes der Ergänzungserhebung im Gastgewerbe


Artikel 10 ändert mWv. 25. April 2006 GastErgErh1986V

(708-22-1)

Die Verordnung zur Verlängerung des Erhebungsabstandes der Ergänzungserhebung im Gastgewerbe vom 20. März 1986 (BGBl. I S. 362) wird aufgehoben.


Artikel 11 Aufhebung des Gesetzes über die Aufhebung kriegsbedingter gewerberechtlicher Vorschriften



(7100-2)

Das Gesetz über die Aufhebung kriegsbedingter gewerberechtlicher Vorschriften in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7100-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.


Artikel 12 Aufhebung der Verordnung betreffend die Ausdehnung der §§ 135 bis 139b der Gewerbeordnung auf Werkstätten der Tabakindustrie



(7100-3)

Die Verordnung betreffend die Ausdehnung der §§ 135 bis 139b der Gewerbeordnung auf Werkstätten der Tabakindustrie in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7100-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.


Artikel 13 Aufhebung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit



(7100-4-a)

Die Zweite Durchführungsverordnung zum Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7100-4-a, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.


Artikel 14 Aufhebung der Verordnung über die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Mitteilungen an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden


Artikel 14 ändert mWv. 25. April 2006 ArbGMiVerpflV



Artikel 15 Aufhebung des Gesetzes zum Schutze des Bernsteins



(7127-2)

Das Gesetz zum Schutze des Bernsteins in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7127-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082), wird aufgehoben.


Artikel 16 Aufhebung des Gesetzes betreffend den Wucher



(7135-1)

Das Gesetz betreffend den Wucher in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7135-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 183 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469), wird aufgehoben.


Artikel 17 Auflösung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung



(7141-6-1-6-1)

Die Artikel 3 und 5 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung vom 25. Juli 1989 (BGBl. I S. 1557) werden aufgehoben.


Artikel 18 Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung



(7141-6-1-6-2)

Die Artikel 3 und 4 der Dritten Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung vom 28. Mai 1990 (BGBl. I S. 991) werden aufgehoben.


Artikel 19 Aufhebung der Heizpreisverordnung



(720-1-2)

Die Heizpreisverordnung vom 19. Dezember 1990 (BAnz. S. 6758), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Februar 1991 (BAnz. S. 1201), wird aufgehoben.


Artikel 20 Aufhebung des Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes



(720-2)

Das Gesetz zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 720-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.


Artikel 21 Aufhebung des Preisbildungsgesetzes



(720-3 d)

Das Preisbildungsgesetz vom 15. Februar 1949 (GVBl. RP I S. 61; BGBl. III 720-3 d) wird aufgehoben.


Artikel 22 Aufhebung der Anordnung zur Änderung der Preise für elektrischen Strom



(721-2-a)

Die Anordnung zur Änderung der Preise für elektrischen Strom vom 25. August 1948 (GVBI. RP I S. 312; BGBl. III 721-2-a) wird als Bundesrecht aufgehoben.


Artikel 23 Aufhebung der Verordnung über die Kontrolle von Einfuhren, die mit Marshallplanmitteln finanziert werden



(7401-1-1)

Die Verordnung über die Kontrolle von Einfuhren, die mit Marshallplanmitteln finanziert werden, in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7401-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.


Artikel 24 Aufhebung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlenbergwerken


Artikel 24 ändert mWv. 25. April 2006 KohleStillG

(750-12)

Das Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlenbergwerken vom 11. April 1967 (BGBl. I S. 403), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1956), wird aufgehoben.


Artikel 25 Aufhebung der Verordnung über die Vereinfachung des Verfahrens nach § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes



(752-1-1)

Die Verordnung über die Vereinfachung des Verfahrens nach § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 752-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.


Artikel 26 Aufhebung der Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1991



(754-2-2-8)

Die Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1991 vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2872) wird aufgehoben.


Artikel 27 Aufhebung der Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1992



(754-2-4)

Die Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1992 vom 11. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2197) wird aufgehoben.


Artikel 28 Aufhebung der Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1993



(754-2-5)

Die Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1993 vom 11. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2011) wird aufgehoben.


Artikel 29 Aufhebung der Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1994



(754-2-6)

Die Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1994 vom 14. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2091) wird aufgehoben.


Artikel 30 Aufhebung der Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1995



(754-2-7)

Die Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1995 vom 28. November 1994 (BGBl. I S. 3545) wird aufgehoben.


Artikel 31 Aufhebung der Verordnung über die Ermittlung und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz


Artikel 31 ändert mWv. 25. April 2006 VerstromG3AAbgErmV

(754-2-8)

Die Verordnung über die Ermittlung und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz vom 21. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3923), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 41 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), wird aufgehoben.


Artikel 32 Aufhebung der 1. Erdölfreigabeverordnung



(754-5-3)

Die 1. Erdölfreigabeverordnung vom 18. Januar 1991 (BAnz. S. 317) wird aufgehoben.


Artikel 33 Aufhebung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen


Artikel 33 ändert mWv. 25. April 2006 ErdgasLeitBauFöG

(754-6)

Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen vom 29. Januar 1980 (BGBl. I S. 109), zuletzt geändert durch Artikel 130der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird aufgehoben.


Artikel 34 Aufhebung der Verordnung zur Erstreckung des Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb) auf das Land Berlin



(800-10-1)

Die Verordnung zur Erstreckung des Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb) auf das Land Berlin vom 5. September 1967 (BGBl. I S. 969) wird aufgehoben.


Artikel 35 Auflösung des Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes



(800-20-1)

Die Artikel 6 und 8 des Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1106) werden aufgehoben.


Artikel 36 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes



(801-9)

Die Artikel 3 und 5 des Gesetzes zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes vom 21. Mai 1981 (BGBl. I S. 441), das durch Artikel 4 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2312) geändert worden ist, werden aufgehoben.


Artikel 37 Aufhebung des Gesetzes zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung


Artikel 37 ändert mWv. 25. April 2006 MontanMitbestVerlG

(801-10)

Das Gesetz zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung vom 23. Juli 1987 (BGBl. I S. 1676) wird aufgehoben.


Artikel 38 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland



(802-3)

Das Gesetz zur Einführung von Bundesrecht auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.


Artikel 39 Aufhebung des Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes



(805-1)

Das Gesetz über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 805-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.


Artikel 40 Aufhebung der Verordnung zur Einführung des Gesetzes über den Ladenschluss im Saarland



(8050-20-4)

Die Verordnung zur Einführung des Gesetzes über den Ladenschluss im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8050-20-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.


Artikel 41 Aufhebung der Verordnung Nr. 1037 der Landesregierung über die Verwendung von Benzol



(8051-8 b)

Die Verordnung Nr. 1037 der Landesregierung über die Verwendung von Benzol vom 14. März 1949 (RegBl. WB S. 60; BGBl. III 8051-8 b) wird aufgehoben.


Artikel 42 Aufhebung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung



(810-1)

Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 810-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.


Artikel 43 Aufhebung der Sechsten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Anzeigen bei Arbeitskämpfen)


Artikel 43 ändert mWv. 25. April 2006 6. AVAVGDV

(810-1-6)

Die Sechste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Anzeigen bei Arbeitskämpfen) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 810-1-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 87 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848), wird aufgehoben.


Artikel 44 Aufhebung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Gewährung von Anpassungsbeihilfen)



(810-1-16)

Die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Gewährung von Anpassungsbeihilfen) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8101-16, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.


Artikel 45 Aufhebung des Gesetzes über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege



(810-3)

Das Gesetz über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 810-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.


Artikel 46 Aufhebung der Landesverfügung über Bestimmungen des ehemaligen Reichsarbeitsministers über die Kranken- und Arbeitslosenversicherung bei Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltfortzahlung vom 28. Januar 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 33 vom 9. November 1942)



(8230-19)

Die Landesverfügung über Bestimmungen des ehemaligen Reichsarbeitsministers über die Kranken- und Arbeitslosenversicherung bei Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltfortzahlung vom 28. Januar 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 33 vom 9. November 1942) (GVBI. RP 11948 S. 70; BGBl. III 8230-19) wird aufgehoben.


Artikel 47 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. April 2006.