Zitat in folgenden NormenHufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV)
V. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 485
Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV)
V. v. 15.12.2006 BGBl. I S. 3205
§ 1 HufBeschlV Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied/Staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiedin ... wer durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 des Hufbeschlaggesetzes nachweist. Der Nachweis der nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 des ... des § 4 Abs. 1 des Hufbeschlaggesetzes nachweist. Der Nachweis der nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Hufbeschlaggesetzes erforderlichen praktischen Beschäftigung im Hufbeschlag ... Tätigkeitsnachweis nach § 7 Abs. 2 erbracht werden. Zur Beurteilung der nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Hufbeschlaggesetzes erforderlichen Zuverlässigkeit ist mit dem Antrag auf ... sind, sind für die staatliche Anerkennung von dem Einhalten der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Hufbeschlaggesetzes befreit. ...
§ 4 HufBeschlV Ziel der Prüfung ... ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, den Anforderungen des § 4 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu entsprechen. ...
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