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Artikel 9 - Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (GanzjBeschFG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des Infektionsschutzgesetzes


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 IfSG § 56

(2126-13)

§ 56 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch § 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „Kurzarbeiter- oder Winterausfallgeld" durch das Wort „Kurzarbeitergeld" ersetzt.

2.
In Absatz 9 werden die Wörter „Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld" durch die Wörter „Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 GanzjBeschFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GanzjBeschFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 24 GanzjBeschFG Inkrafttreten
... und Nr. 32 tritt am 1. November 2006 in Kraft. (3) Artikel 3 Nr. 1 und 2, die Artikel 4 bis 10, 12, 13, 15, 19 und 21 bis 23 treten am 1. Januar 2007 in Kraft. (4) Artikel 14 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet
G. v. 19.06.2006 BGBl. I S. 1305
Artikel 5 SozEntschRÄndG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 24. April 2006 (BGBl. I S. 926) geändert worden ist, werden folgende ...