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§ 74 - Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

neugefasst durch B. v. 15.09.2021 BGBl. I S. 4253; BGBl. 2022 I S. 28; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 25.04.2006; FNA: 2125-44 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 74 Geltungsbereich bestimmter Vorschriften



§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 59 Abs. 1 Nr. 6, soweit er auf § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verweist, und Abs. 2 Nr. 2 und § 60 Abs. 2 Nr. 8, soweit er auf § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 verweist, und Abs. 3 Nr. 2 gelten nicht für Erzeugnisse, für die nach Maßgabe des Artikels 49 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 die Anforderungen des Kapitels III der vorgenannten Verordnung nicht gelten.



 
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Frühere Fassungen von § 74 LFGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.07.2009Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
vom 29.06.2009 BGBl. I S. 1659

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 74 LFGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 LFGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LFGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 29.06.2009 BGBl. I S. 1659
Artikel 1 LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
... bestimmter Daten". b) Nach der § 73 betreffenden Zeile wird folgende § 74 betreffende Zeile angefügt: „§ 74 Geltungsbereich bestimmter ... Zeile wird folgende § 74 betreffende Zeile angefügt: „§ 74 Geltungsbereich bestimmter Vorschriften". 2. § 1 wird wie folgt ... durch die Wörter „nach diesem Gesetz" ersetzt. 40. Folgender § 74 wird angefügt: „§ 74 Geltungsbereich bestimmter Vorschriften  ... ersetzt. 40. Folgender § 74 wird angefügt: „§ 74 Geltungsbereich bestimmter Vorschriften § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 21 Abs. 3 ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1608
Artikel 1 2. LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
... zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen". g) Nach der § 74 betreffenden Zeile wird folgende § 75 betreffende Zeile angefügt:  ... durch die Angabe „70 Absatz 1 bis 3 und 5 bis 9" ersetzt. 42. Nach § 74 wird folgender § 75 angefügt: „§ 75 Übergangsregelungen ...