interne Verweise§ 59 LFGB Strafvorschriften (vom 28.01.2022) ... dafür Sorge trägt, dass eine dort genannte Versicherung besteht, 11. entgegen § 19 ein Futtermittel in den Verkehr bringt oder für ein Futtermittel wirbt, 12. ...
§ 75 LFGB Übergangsregelungen (vom 10.08.2021) ... in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Nummer 2 und § 6 Absatz 1, § 11 Absatz 2 Nummer 2, § 19 , §§ 26 bis 29, § 39 Absatz 1, 2 und 7 sowie § 58 Absatz 1 Nummer 11, 12 und 17 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 29.06.2009 BGBl. I S. 1659
Artikel 1 LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ... mit Abs. 3" ersetzt. 12. In § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 19 Abs. 2, § 27 Abs. 1 Satz 1 und § 51 Abs. 3 Satz 1 wird jeweils das Wort ... 11 und 12 werden wie folgt gefasst: „11. entgegen a) § 19 Abs. 1 Satz 1 ein Futtermittel unter einer irreführenden Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung ... oder mit einer irreführenden Darstellung oder Aussage wirbt oder b) § 19 Abs. 2 ein Futtermittel ohne ausreichende Kenntlichmachung in den Verkehr bringt, ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Artikel 1 4. LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ... Verbraucher" durch die Wörter „den Endverbraucher" ersetzt. 15. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Verbote zum Schutz vor Täuschung ... Endverbraucher" ersetzt. 15. § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Verbote zum Schutz vor Täuschung Es ist verboten, als Verantwortlicher nach ... in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Nummer 2 und § 6 Absatz 1, § 11 Absatz 2 Nummer 2, § 19 , §§ 26 bis 29, § 39 Absatz 1, 2 und 7 sowie § 58 Absatz 1 Nummer 11, 12 und 17 ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1608
Artikel 1 2. LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ... die Wörter „in Verbindung mit § 1 Absatz 3" ersetzt. 16. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Verbote zum Schutz vor Täuschung ... Absatz 3" ersetzt. 16. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Verbote zum Schutz vor Täuschung Es ist verboten, Futtermittel, deren ... bb) Nummer 11 wird wie folgt gefasst: „11. entgegen § 19 ein Futtermittel in den Verkehr bringt oder für ein Futtermittel wirbt,". ...
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